mengenabhängigen Lizenzgebühren gemäß der Entgeltordnung für Pelletproduzenten
einer Zertifizierungspauschale für jeden Produktionsstandort
und Kosten für die Inspektion, die direkt mit der beauftragten Inspektionsstelle abgerechnet werden
Pellets, die an Kraftwerke oder als Einstreu für Tiere verkauft werden, sind von der Lizenzgebühr ausgenommen. Die nicht berücksichtigte Menge bedarf der Zustimmung des DEPI.
Hinweis: Die Gebühren für das erste Jahr der Zertifizierung beruhen auf der vom zertifizierten Produzenten geschätzten Produktionsmenge. In den Folgejahren wird die geschätzte Jahresproduktion mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatz in Rechnung gestellt, abzüglich oder zuzüglich eines Ausgleichsbetrags für das Vorjahr. Der Ausgleichsbetrag ergibt sich aus dem Unterschied von geschätzter und tatsächlicher Produktion und dem in dem betreffenden Jahr gültigen Gebührensatz.
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