Um die ENplus-Zertifizierung zu erhalten, müssen die technischen Einrichtungen und Betriebsabläufe von Dienstleistern bestimmte Anforderungen erfüllen.
Abladen, Lagerung und Verladung: Ausschluss von Wasseraufnahme und Verunreinigungen
Verschiedene Pelletqualitäten müssen getrennt gelagert werden
Feinanteilabscheidung von 10 Prozent auf unter 1 Prozent Feinanteil
Vorlagebehälter bei Feinanteilabscheidung muss regelmäßig geleert werden: < 20 t Leerung nach Durchfluss der zehnfachen Fassungsmenge; > 20 t Leerung nach 200 t Pellets
Kalibrierung des Wiegesystems der Absackanlage
Qualitätssicherung und Dokumentation
Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter (insbesondere Qualitätsmanager)
Bei Speditionen und Lagerbetreibern gelten die allgemeinen Anforderungen für Pellethändler.
Zertifizierte Dienstleistungsanbieter müssen ein System zur Eigenüberwachung der Pelletqualität in Lagern und Absackanlagen etablieren. Eine weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung sind die Rückstellproben. Die Anforderungen entsprechen jeweils denen für Pellethändler.
Die Erstinspektion wird vor Erteilung des Zertifikats vom DEPI durchgeführt. Dabei werden die technische Ausrüstung (Lager und Fahrzeuge – soweit vorhanden), interne Qualitätssicherung, Lieferdokumentation, Produktkennzeichnung und das Beschwerdemanagement geprüft.
Hat der Dienstleister eine eigene Absackstation, muss diese jährlich durch eine Vor-Ort-Inspektion geprüft und eine Probe zur Bestimmung des Feinanteils genommen werden. In allen anderen Fällen werden die Folgeinspektionen vor Ablauf des Zertifikats als Ferninspektionen, d.h. telefonisch mit Dokumentenprüfung, durchgeführt.
Das DEPI prüft den Inspektionsbericht. Wenn die Anforderungen von ENplus von dem Unternehmen erfüllt sind, werden der Konformitätsbericht und das Zertifikat erstellt bzw. bestätigt. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Abweichend vom Zertifizierungszeichen, sind zertifizierte Dienstleister durch das Servicezeichen gekennzeichnet. Das Servicezeichen oder die Service-ID muss auf allen Dokumenten mit Bezug zu Leistungen, die im Rahmen von ENplus erbracht werden (z. B. Verträge, Rechnungen), verwendet werden.
Details zur Zeichennutzung
Dienstleister können Sackware lediglich für zertifizierte Händler oder Produzenten absacken. Sie können keine Sackware mit Ihrem ENplus-Servicezeichen versehen.
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