Das aktuelle ENplus-Handbuch wurde am 01.10.2022 veröffentlicht und trat zum 01.01.2023 in Kraft. Die Anforderungen an das Produkt Pellets wurden an die neue ISO 17225-2 angepasst. Das DEPI ist weiterhin für das Management des Programms in Deutschland verantwortlich und fungiert hier auch weiterhin als einzige Zertifizierungsstelle. Auf organisatorischer Ebene erfolgte eine Präzisierung der Prozessanforderungen an das ENplus-Programmmanagement sowie an die ENplus-Zertifizierungsstellen und ENplus-Inspektionsstellen, um international eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen. Des Weiteren wurde eine unabhängige Kontrolle dieser drei Institutionen eingeführt. Außerhalb Deutschlands wurden die Zuständigkeiten von Internationalem Management, Nationalen Lizenzgebern sowie Zertifizierungs- und Inspektionsstellen neu geregelt.
Das neue Handbuch besteht in Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt aus zehn Teilen. In den drei ENplus-Standards (ST) sind die Regelungen enthalten, die Zertifikatnehmer unmittelbar betreffen – Anforderungen an das Produkt und die Nutzung der geschützten ENplus-Markenzeichen sowie die Abläufe bei Inspektion und Zertifizierung.
In den sieben ENplus-Verfahrensdokumenten (Procedural Documents, PD) sind die internen Prozesse für das für das jeweilige Land zuständige ENplus-Programmanagement definiert (in Deutschland das DEPI):
Dokumente mit einem „DE“ im Titel sind Dokumente mit spezifischen Regelungen für Deutschland, die von den internationalen Dokumenten abweichen. International gibt es ein weiteres Verfahrensdokument (ENplusPD 2006), in dem die Gebührenstruktur für die Länder außerhalb Deutschlands festgelegt ist. Nach und nach werden noch einige ENplus-Leitfäden (Guidance Documents, GD) mit Details zur Umsetzung der Standards dazukommen (Beispiel Broschüre „Lagerung von Holzpellets“).
Anforderungen aus der überarbeiteten Qualitätsnorm für Holzpellets DIN EN ISO 17225-2, die Ende 2021 veröffentlicht wurde, sind nun enthalten.
Die Laboruntersuchung der Pellets wird um die Parameter „Partikeldichte“, „Anteil der Pellets mit Länge < 10 mm“ und „Grober Feinanteil (3,15 mm bis 5,6 mm)“ erweitert. Für diese Parameter wurden allerdings keine Grenzwerte definiert.
Neu ist die Multisite-Zertifizierung für Unternehmen mit mehreren Standorten.
Zertifizierte Produzenten und Händler müssen eine Massenbilanz erstellen, die alle Mengen an produzierten, eingekauften sowie verkauften Pellets umfasst.
Sackware muss nach einer Übergangsfrist ab 01.01.2025 mit einer fortlaufende Fertigungsnummer versehen sein.
Neue Geschäftsmodelle in der Pelletbranche, wie zum Beispiel Pellettankstellen (Selbstbedienungsanlagen für Endverbraucher), wurden berücksichtigt.
Einige Anforderungen an Zertifikatnehmer wurden präzisiert, um international eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen.
An der Struktur und den Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Umsetzung in Deutschland hat sich nichts geändert. Ihr Ansprechpartner ist das DEPI.
Verschärfte gesetzliche Regelungen zum Datenschutz sind nun enthalten.
Die international gültigen Dokumente, auch jene, die nicht in Deutschland gelten, finden Sie unter www.enplus-pellets.eu .
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