Nach Überprüfung der Unterlagen und Begleichung der Jahresrechnung stellt die Zertifizierungsstelle – die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) – ein Zertifikat aus, mit dem das ENplus-Zeichen für ein Jahr genutzt werden kann. Eine Verlängerung erfolgt automatisch bei Erfüllung der Anforderungen der ENplus-Zertifizierung.
| Sonderregelung für das Jahr 2011 |
| Falls das Unternehmen über eine gültige DINplus-Zertifizierung verfügt, ist eine Erstzertifizierung nach ENplus entbehrlich. Zur Antragsstellung ist in diesem Fall jedoch obligatorisch eine aktuelle ENplus-konforme Analyse der Ascheerweichungstemperatur sowie ein Überwachungsvertrag mit einer gelisteten Prüfstelle einzureichen. Innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung muss dem Systemträger DEPI der Bericht über eine Erstprüfung gemäß ENplus vorliegen. |
Mit der Anmeldung zur ENplus-Zertifizierung verpflichtet sich das Unternehmen zur Teilnahme an einem Mengenmeldesystem. Näheres zum Ablauf der Zertifizierung finden Sie unter dem Punkt Systembeschreibung.
Mit der Nutzung von ENplus sind auch Rechte verbunden, die es ermöglichen, die Marke öffentlichkeitswirksam einzusetzen. Näheres regelt der Zertifizierungsvertrag. Weitere Informationen zur Zeichennutzung lesen Sie hier.
Gegen die Entscheidung des ENplus Systemträgers Deutsches Pelletinstitut (DEPI) kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Das Widerspruchsverfahren führt der Widerspruchausschuss und entscheidet nach individueller Überprüfung, ob der Widerspruch zugelassen wird.