Schaufel
 

Nutzung von ENplus

Mit der Nutzung des ENplus-Zeichens ergeben sich für den Pellethändler Pflichten, aber auch verschiedene Vorteile. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Der Zertifikatnehmer kann das Qualitätszeichen ENplus für die jeweilige Qualitätsklasse zur Kennzeichnung seiner Produkte und zu Werbezwecken einsetzen. Das Zeichen darf ausschließlich in direkter Verbindung mit der zertifizierten Dienstleistung (Transport, Lagerung) verwendet werden.

Zertifikatnehmer, die mit zertifizierter und nicht-zertifizierter Ware handeln, müssen den Eindruck ausschließen, dass die gesamte Handelsmenge zertifiziert ist. Deshalb darf z.B. das Zertifizierungszeichen nur auf Rechnungen aufgeführt werden, wenn die Ware tatsächlich ENplus-zertifiziert ist.

Das Zertifizierungszeichen wird mit der individuellen ENplus-Identifikations­nummer des Unternehmens verknüpft. Eine Nutzung des Zeichens ohne Angabe dieser Nummer ist nur mit Genehmigung des Systemträgers möglich.

Händler, die nicht gemäß den ENplus-Richtlinien zertifiziert sind, dürfen das Zertifizierungszeichen nicht verwenden. Jeder Händler in der Bereitstellungskette muss gemäß den ENplus-Richtlinien zertifiziert sein.

Nicht-zertifizierte Händler
Händler, die keinen physischen Kontakt zur Ware haben und/oder Sackware vertreiben, müssen nicht zertifiziert sein. Speditionen und Lagerunternehmen, die im Auftrag von gemäß den ENplus-Richtlinien zertifizierten Unternehmen tätig sind, sind ebenfalls ausgenommen. Sie müssen jedoch dem Systemträger DEPI von einem ENplus-zertifizierten Händler gemeldet werden, wie dies bei einem eigenen Lieferfahrzeug oder Lager der Fall wäre. Die Verantwortung hierfür trägt der ENplus-zertifizierte Händler selbst.

Der Handel mit ENplus-gekennzeichneter Sackware ist ohne Zertifizierung zulässig. Die ENplus Identifikationsnummer des Pelletproduzenten muss dennoch auf dem Pelletsack aufgeführt werden. Das Zertifikat wird mit der individuellen ENplus-Identifikationsnummer des Unternehmens verknüpft. Eine Nutzung des Zeichens ohne Angabe der Identifikationsnummer ist nur mit Genehmigung des Systemträgers DEPI möglich.

Kennzeichnung

punkt Das Zertifizierungszeichen muss mindestens 15 mm hoch sein. Dazu gehört die Identifikationsnummer
  des Zertifikatnehmers. Sie muss in unmittelbarer Nähe des Zeichens abgebildet werden.

punkt Die Höhe der Ziffern der Identifikationsnummer darf nicht weniger als zehn Prozent der Höhe des
  Zeichens ENplus betragen. Die Zifferngröße muss mindestens 1,5 mm (Arial Schriftgröße 10) hoch sein.


punkt Das Zeichen muss in der im ENplus-Handbuch (S. 13 und S. 30) aufgeführten Farbskalierung dargestellt
  werden.

punkt Für die Identifikationsnummer ist die Schriftart Arial in der Farbe schwarz zu verwenden.

Jede Verkaufseinheit nach diesem System zertifizierter Pellets muss mit folgenden Angaben
gekennzeichnet sein:

punkt „Holzpellets”, mit einer entsprechenden Qualitätsklasse (ENplus-A1, ENplus-A2, EN-B)

punkt Das Zertifizierungszeichen wird vom Lizenznutzer ausschließlich im Zusammenhang mit der Darstellung
  der Identifikationsnummer seines Unternehmens genutzt. Eine Nutzung des Zeichens ohne
  Verknüpfung mit dieser Identifikationsnummer ist nur mit schriftlicher Genehmigung des
  Systemträgers / der Zertifizierungsstelle (A) möglich.

punkt Zertifikat-Identifikationsnummer

punkt Masse in kg oder t

punkt Durchmesser (6 mm oder 8 mm)

punkt Trocken lagern

punkt Verwendung nur in zugelassenen und geeigneten Feuerstätten

punkt Bei loser Ware: Kennzeichen des Lieferfahrzeuges

punkt Bei Sackware Zertifizierungszeichen mit Identifikationsnummer obligatorisch: Nummer des Produzenten
  oder optional die Generalnummer eines Händlers
 
 
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