Handelsstrukturen

Jeder Händler in der Bereitstellungskette muss gemäß den ENplus-Richtlinien zertifiziert sein.

Bsp. 1 Pellethändler mit eigenen Lieferfahrzeugen

Speditionen und Lagerunternehmen, die im Auftrag von gemäß ENplus-Richtlinien zertifizierten Unternehmen tätig sind, müssen nicht selbst zertifiziert sein. Sie müssen jedoch von einem ENplus zertifizierten Händler dem Systemträger DEPI gemeldet werden, wie dies bei einem eigenen Lieferfahrzeug oder Lager der Fall wäre.

Bsp. 2 Großhändler; Händler mit externen Transportunternehmen

Zwar können Händler, die keinen physischen Kontakt zu ENplus-zertifizierten Pellets haben und nicht gemäß den ENplus-Richtlinien zertifiziert sind, zertifizierte Pellets verkaufen, jedoch darf das ENplus-Zeichen nicht verwendet werden.
In Verbindung mit der Identifikationsnummer des zertifizierten Vorlieferanten können diese Händler jedoch die Ware auf den Lieferpapieren und Rechnungen in Schriftform als ENplus-Ware deklarieren. Die Verantwortung liegt dann bei dem zertifizierten Händler.
Anders ausgedrückt:
Nicht zertifizierte Händler ohne eigene Lagerkapazität und Transportfahrzeuge, die Pellets mit ENplus deklarieren wollen, müssen mit nach dem System zertifizierten Händlern zusammenarbeiten und deren Identifikationsnummer angeben. Zertifizierte Händler können Lagerkapazitäten und Fahrzeuge von nicht zertifizierten Firmen mit der Anlage IX als eigene melden. Die Verantwortung liegt dann jedoch bei dem zertifizierten Händler.
Bei Sackware wird nur die Nummer des Produzenten (oder alternativ die Generalnummer eines Händlers) auf der Verpackung abgedruckt.

Bsp. 3 Händler ohne physischen Kontakt zur Ware
   
 
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