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1. Warum wurde mit ENplus ein neues Gütezeichen für Pellets notwendig?
Die Einführung der europäischen Norm (EN 14961-2) wie auch die Qualitätsdiskussionen der
vergangenen Jahre haben dazu beigetragen, mit ENplus ein hochwertiges Qualitätszeichen zu entwickeln. Andere Siegel waren und bleiben auch nach der Umsetzung der europäischen Norm reine Produktnachweise, die am Werkstor der Pelletproduktion enden. ENplus geht deutlich weiter und wird als erstes Zertifikat bis zum Einfüllstutzen beim Kunden reichen, indem Lagerung und Transportlogistik integriert werden.
2. Wie beantragt der Pellethändler ENplus?
Zuerst muss der Pelletproduzent nach ENplus zertifiziert sein. Die ersten Anträge gingen im
Juni 2010 bereits beim DEPI ein. Hat der Produzent ein ENplus-Zertifikat, kann der Händler ebenfalls einen Antrag stellen. Das Verfahren selbst ist einfach. Mit dem Zertifizierungsvertrag und einer Verpflichtung zur Einhaltung von Vorgaben bei Logistik, Lagerung und Umschlag können Pellethändler seit Mitte Juni 2010 ENplus beantragen.
3. Wie sehen die Anforderungen an die Logistik aus?
ENplus-Händler dürfen nur Ware von zertifizierten Produzenten beziehen. ENplus-Sackware
kann auch vom nicht-zertifizierten Handel verkauft werden. Bei loser Ware ist dies nicht
möglich. Hier muss der ENplus-Händler höhere Anforderungen erfüllen. An erster Stelle
steht hier das Personal, dessen Erfahrung die eigentliche Stellgröße für Qualität ist. Daher
sind bei ENplus jährliche Fahrerschulungen verpflichtend genauso wie bei den Silofahrzeugen Onboard-Wiegesysteme oder beschichtete Schläuche ein Muss sind.
4. Was fordert ENplus von Lagerung und Umschlag?
Die wichtigsten Forderungen lauten: Ein Verladen ohne Absiebung ist genauso wenig zulässig wie das Umblasen von einem Anhänger auf den Motorwagen. Bei der letzten Verladung, das ist in der Regel bevor die Pellets zum Endkunden gebracht werden, darf die Pelletladung maximal ein Prozent Feinanteil aufweisen. Eine Absiebung, die diesen Wert garantiert, ist nachzuweisen. Zu diesem Zeitpunkt müssen auch Rückstellproben entnommen und für neun Monate archiviert werden.
5. Gibt es interne Dokumentationspflichten und wer ist dafür verantwortlich?
Zum Nachweis der ENplus-Anforderungen gehört eine interne Dokumentation, die den ausschließlichen Bezug von ENplus-Pellets nachweist. Auch der Warenausgang muss dokumentiert werden. Hierfür wie auch für Eigenkontrollen und Archivierung der Rückstellproben ist ein Qualitätsbeauftragter verantwortlich, den der ENplus-Händler benennen muss.
6. Was hat es mit der Identifikationsnummer bei ENplus auf sich?
Bei ENplus erhält jeder Produzent und Händler eine 5-stellige Identifikationsnummer. Die
ersten beiden Ziffern sind für das Herkunftsland (01 für Deutschland), dann folgt die dreistellige individuelle Nummer. Der Händler kann auch eine Generalnummer nutzen, dann entfällt die Produzentennummer. Dies kann bei Ware von verschiedenen Produzenten sinnvoll sein, wenn keine eindeutige Zuordnung möglich ist. Auf www.enplus-pellets.de/produktion-zertifizierte-produzenten.php werden die registrierten Teilnehmer mit Nummern veröffentlicht. Die Nummern sind auch auf Lieferschein und Pelletsäcken abgebildet oder wenn der Händler vor Ort Werbung schaltet.
7. Wie sehen Kontrollprüfungen für den Handel aus?
Neben den Produzenten wird bei der ENplus-Zertifizierung auch der Pellethandel überprüft.
Mit der Menge gehandelter Pellets und der Reklamationsanzahl steigt die Chance einer
Prüfung. Die Kosten hierfür werden, sofern keine schweren Mängel an den Transport- und
Lagereinrichtungen vorliegen, vom Systemträger übernommen.
8. Welche Kosten kommen auf den Handel zu?
Mit ENplus wird dem Pellethandel ein glaubwürdiges Zertifizierungssystem und damit ein
effektives Marketinginstrument zur Verfügung gestellt. Hierdurch entstehen keine wesentlichen Kosten. Neben der Grundgebühr (400 EUR) werden ca. 0,06 EUR/t gehandelter Pellets fällig. Bei einer Handelsmenge zwischen 10.000 und 19.000 Tonnen wären dies jährlich 1.300 Euro (400 + 900 EUR). Details zu den Kosten sind in der ENplus-Entgeltordnung aufgeführt. |
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